Seit dem 01.01.2009 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das heißt für alle Bauherren im Neubau: Die Verwendung eines bestimmten Anteils an erneuerbaren Energien zur Wärmeenergieerzeugung ist Pflicht. Das Gesetz dient dem Schutz der Umwelt und soll dazu beitragen, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu verringern, Ressourcen zu schonen und gleichzeitig eine sichere und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien im Wärmemarkt bis zum Jahr 2020 auf 14 % zu steigern. Damit könnten über 86 Mio. Tonnen CO2 eingespart werden.
Das Gesetz ist bindend, kann aber je nach Bundesland verschieden angewendet werden. Daher müssen Sie sich als Bauherr erkundigen, ob die jeweiligen Vorschriften in ihrem Bundesland gelten.
Mehr als die Hälfte der gesamten Endenergie, die in Deutschland verbraucht wird, wird nur für die Wärmeerzeugung benötigt. Der Großteil stammt aus fossilen Energiequellen wie Erdgas, Öl und Kohle. Allein Erdgas und Mineralöl liefern zusammen fast drei Viertel des deutschen Wärmebedarfs. Die Atomenergie hingegen leistet keinen Beitrag zur Wärmeversorgung, sondern produziert nur Strom. Derzeit bezieht Deutschland nur etwas mehr als 6 Prozent seiner Wärme aus erneuerbaren Energien.
Die Wärmeversorgung in Deutschland ist zwar sichergestellt und es gibt keinen Grund zur Sorge, dass Öl oder Gas in den nächsten Jahren knapp werden. Mittel- und langfristig stellt die Wärmeversorgung jedoch ein Problem dar, und zwar aus mehreren Gründen:
Kohle, Öl und Gas sind begrenzt: Zwar stehen uns kurzfristig fossile Energieträger in ausreichendem Maße zur Verfügung. Das wird aber nicht so bleiben.
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